1. Regel 18: Nach dieser Regel muss ein motorgetriebenes Schiff einem Segelschiff ausweichen, es sei denn, das motorisierte Boot befindet sich in einem Verkehrstrennungsplan oder ist in seiner Manövrierfähigkeit eingeschränkt. Diese Regel gewährleistet die Sicherheit, indem sie die Rechte und Pflichten verschiedener Schiffstypen definiert.
2. Regel 15: Dies ist als die Kreuzungsregeln bekannt. Wenn zwei motorgetriebene Schiffe kreuzen, muss das Schiff, welches das andere auf der Steuerbordseite hat, ausweichen und eine Kollision vermeiden. Das Schiff auf der linken Seite, oder das 'ausweichende' Schiff muss früh und substantiell handeln, um sich klar in Sicherheit zu bringen.
3. Regel 9: Dies wird als die Regel des Schmalen Kanals bezeichnet. Sie besagt, dass ein Schiff, dass entlang des Kurses eines schmalen Kanals oder einer Fahrrinne fährt, so nah wie sicher und praktikabel am äußeren Rand bleiben soll, der auf ihrer Steuerbordseite liegt. Sie ist dazu konzipiert, das Risiko einer Kollision in engen, schmalen Räumen zu verringern.
4. Regel 19: Bekannt als die Regel des Verhaltens von Schiffen bei eingeschränkter Sicht, legt diese Regel fest, dass Schiffe, die einander bei Nebel, Dunst oder starken Regenfällen nicht in Sichtweite sind, mit einer sicheren Geschwindigkeit für die gegebenen Umstände und Bedingungen fahren müssen.
5. Regel 6: Dies ist die Regel für die Sichere Geschwindigkeit. Jedes Schiff muss jederzeit mit einer sicheren Geschwindigkeit reisen, damit es angemessen und effektiv handeln kann, um eine Kollision zu vermeiden und innerhalb einer den gegebenen Umständen und Bedingungen angemessenen Strecke anhalten kann. Die Geschwindigkeit muss bei eingeschränkter Sicht oder starkem Verkehr verringert werden.