1. "Bareboat Charter": Dieser Begriff bezieht sich auf die Vereinbarung, bei der Sie die Yacht ohne Crew mieten, und während der Charterperiode selbst für Betrieb und Instandhaltung verantwortlich sind. In diesem Zusammenhang sind Sie für die Beschaffung von Essen, Treibstoff und anderen Annehmlichkeiten verantwortlich.
2. "Charter mit Skipper": Das bedeutet, dass die Yachtmiete einen professionellen Skipper (oder Kapitän) einschließt, der für die Navigation verantwortlich ist. Sie können helfen, wenn Sie möchten, aber der Skipper hat die ultimative Kontrolle über die Yacht.
3. "Chartergebühr": Dies sind die Gesamtkosten, die Sie zustimmen, für die Charter der Yacht zu zahlen. Die Chartergebühr kann zusätzliche Kosten wie Versicherungen, Bereitstellung, Kraftstoffkosten oder Hafengebühren enthalten.
4. "Bemannter Charter": Dies bezieht sich auf eine Vereinbarung, in der Sie eine Yacht mieten, die mit einer vollständig besetzten Crew geliefert wird, einschließlich eines Kapitäns, eines Kochs, Bedienungspersonal und mehr. Bei solch einem Charter werden sämtliche Service- und Betriebsanforderungen der Yacht durch das mitgelieferte professionelle Team gedeckt.
5. "Charterdauer": Dies ist der vereinbarte Zeitrahmen, in dem Sie das Recht haben, die Yacht zu nutzen und zu navigieren. Typischerweise handelt es sich dabei um eine festgelegte Anzahl von Tagen oder Wochen, und es kann auch speziell die Check-in und Check-out Zeiten am ersten und letzten Tag einschließen.